Öffnungszeiten
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08.30 - 17.00 Uhr
Die auf Grundlage der hier vorliegenden AGBs abgeschlossenen Verträge betreffen die Anbringung von Spezialfolien an
Fahrzeugen der Kunden. Nach Absprache können die Folien auch auf anderen Flächen/Gegenständen angebracht werden.
Die AGBs finden dann ebenfalls, soweit zutreffend, Anwendung
Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise.
Angebote von Phönix Folientechnik UG sind unverbindlich, freibleibend, 2 Wochen gültig und nicht auf Dritte übertragbar. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Phönix Folientechnik UG zustande oder durch das Erbringen der Leistung.
Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so hat er die für den Foliendruck erforderlichen
Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsabschluss an uns zu übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) angreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei uns.
Der zeitliche Rahmen der Folierung ist mit uns im Einzelfall abzuklären. Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug dauern die Arbeiten bei uns in etwa zwischen 2 und 5 Tagen. Andere Absprachen sind möglich.
Der Kunde hat das Fahrzeug gewaschen zum vereinbarten Zeitpunkt in unserer Werkshalle abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug vom Kunden dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
(Hier werden keine Kanten umgelegt, noch Türinnenseiten oder Heckklappenunterteile oder Stossfänger bzw
Schweller Unterseiten verklebt)
Basis einer Fahrzeugfolierung ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeugs. In Waschstraßen ist die einfachste
Wäsche durchzuführen (keine Polituren/Wachse). Auf das Aufbringen Polituren/Wachsen auf dem Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit sein. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände etc. sind vom Kunden zu entfernen.
Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes, auf dem sie verklebt werden soll. Auf sauberen, wachs- und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 10 Jahre. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei überlackierten Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung kein Hindernis dar, sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden.
Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt. Wir beschichten ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.
Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns diese Schnitte an nicht leicht sichtbaren, unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen, die in der Regel durch Polieren beseitigt werden können. Bei der Re-Positionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o.ä.). Dies ist auf Fehler am Lack zurückzuführen, z. B. unsachgemäße Ausbesserungen oder nachlackierte Stellen.
Es können ausschließlich Glasscheiben beklebt werden.
Für Kunststofffenster (wie z.B. Campingbus, Cabriolet, Smart) kann keine Garantie übernommen werden, da es evtl. zu Reaktionen des Klebers mit dem Kunststoff führen kann und die Haltbarkeit und Blasenbildung entstehen kann.
Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine Scheibentönung völlig staubfrei zu realisieren, da es reinste Handarbeit ist.
Phönix Folientechnik UG weist deshalb vorab darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe
Staubpartikel/Umwelteinflüsse erkennbar sein können und dies kein Grund zur Reklamation oder Erneuerung darstellt, insbesondere an den Rändern und Stellen, wo Verkleidung sehr eng ist, da diese nicht demontiert werden kann, es sei denn dies wurde zusätzlich in Auftrag gegeben.
An verstellbaren Fenstern ist das Ziel den sichtbaren Bereich im geschlossenen Zustand zu tönen. Die Folie kann an diesen Fenstern nicht ganz bis an den oberen Rand verlegt werden. Kleinere Punkte im Gesamtbereich sind ebenfalls normal da sich in jedem Auto und in der Luft Staubpartikel befinden. Eventuelle Mängel müssen umgehend schriftlich angezeigt werden.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Bei Fahrzeugen ohne Siebdruckrand bleibt aus technischen Gründen ein ca.2 mm schmaler Rand bis zum Seitenrand bestehen, dieser kann auch teilweise ungleichmäßig verlaufen, da hier die Folie nicht unter das Gummi geschoben werden kann, eine Verbindung der Folie mit dem Gummi ist gesetzlich untersagt.
In einzelnen Fällen kann der Gummirand eingeschnitten werden, sofern der Kunde damit einverstanden ist.
Es bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Erklärung durch den Kunden. Bei Fahrzeugen mit Siebdruckrand haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand zunächst sehr schwer oder gar nicht. Wir haben keinerlei Einfluss auf eine gleichmäßige Haftung am gepunkteten Rand, deshalb stellt dies keinen Mangel dar.
Bei Limousinen ist die Montage der Heckscheibe teilweise schwierig. Im unteren Bereich kann es zu Haftproblemen der Folie kommen. Da diese Stelle sehr eng und verwinkelt ist. In seltenen Fällen empfiehlt es sich die Hutablage zu demontieren, was mit Zusatzkosten verbunden ist oder Sie demontieren diese selbst vorab.
Das Übertönen einer 3. Bremsleuchte ist gesetzlich verboten. Trotz des Verbots stört dies einige Kunden nicht. Wir weisen deshalb hiermit darauf hin, dass dies in bestimmten Fällen möglich ist, es aber zu Haftungsproblemen und Blasenbildung an den Bereichen führen kann, da diese Stellen mit unseren Werkzeugen schwer zu erreichen sind. Wir übernehmen in diesem Fall daher keinerlei Garantie/Gewährleistung für die gesamte Heckscheibe.
Bei einigen Fahrzeugmodellen kommt es im Heckscheibenbereich zu Dehnungsfugen. Diese verlaufen überwiegend entgegen der Heizdrähte. Trotz Intensivem Andrücken, können diese sofort oder nach Stunden wiederkommen. Es ist daher erforderlich, dass Sie dies in den nächsten 1-2 Tagen beobachten und ggf. selbst nachdrücken. Meistens verschwinden diese aber von selbst, sobald die Montageflüssigkeit getrocknet ist. Sollten Sie nicht zurechtkommen, führen Sie Ihr
Fahrzeug unbedingt max. 3 Tage später bei uns vor. Wir können in diesem Fall nicht garantieren das evtl. einige Dehnungsfugen später sichtbar bleiben. Die Folie wird und muss immer mit reichlich Wasser montiert werden, dies ist so weit kein Problem. Wir haben nur über die werkseitigen Bedingungen des Fahrzeuges Kenntnis, wo sich z.B. bestimmte Elektronik befindet, und bitten Sie uns unbedingt darüber in Kenntnis zu setzen, ob bauliche Veränderungen in unserem Arbeitsbereich der Tönung vorgenommen wurden. Das heißt sollten Kabel, Lautsprecher, Soundsysteme oder dergleichen teilweise versteckt eingebaut sein, müssen ggf. entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um deren Beschädigung durch Wasser zu vermeiden. Bei Missachtung können wir keine Haftung für Folgeschäden übernehmen.
Die Folie ist kratzfest, jedoch nicht stoßfest, d.h. alles was Glas zerkratzen würde beschädigt auch die Folie.
Bei Fahrzeugen mit Ausstellfenstern müssen diese i.d.R. demontiert werden, um zu gewährleisten, dass die Folie sauber unter die Halter verlegt werden kann. Hierbei kann es vorkommen, dass einzelne Schrauben festsitzen und ausgebohrt werden müssen. Dies ist mit Zusatzkosten verbunden.
Dachspoiler erschweren teilweise die Vorbereitungsarbeiten von außen und werden je nach Spoilervariante extra berechnet. i.d.R. werden keine weiteren Verkleidungen, Bremsleuchten, Spoiler o.ä. demontiert, in Ausnahmefällen ist dies aber unumgänglich, um die Folie überhaupt verlegen zu können und wird extra berechnet. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Werkzeugspuren nach der Tönung erkennbar bleiben können um die Folie hinter Verkleidungen/Ränder korrekt verlegen zu können. Diese sind aber meist nur von innen und bei sehr genauem Hinschauen erkennbar und stellen keinen Mangel dar.
Beim Entfernen von Scheibenfolie kommt es in seltenen Fällen zu Beeinträchtigungen. Unter der Folie befindet sich ein
Kleber der vollflächig auf der Scheibe vorhanden ist und entfernt werden muss. An Scheiben mit Antennen oder Heizdrähten, wie z.B. an der Heckscheibe, muss der Kleber Schicht für Schicht abgetragen werden. Trotz größter Sorgfalt und einem speziellen Verfahren können aber spätere Beeinträchtigungen durch Beschädigungen einzelner oder mehrerer Heizdrähte nicht ausgeschlossen werden. Wir übernehmen daher keine Haftung für derartige Schäden. Um den Kleber zu erweichen wird ein spezielles Lösemittel verwendet, dies hat einen starken Eigengeruch, der aber nach einiger Zeit verfliegt und nicht gesundheitsschädlich ist. So wie bei der Montage wird auch bei der Demontage von Folie reichlich Wasser benötigt. Hierbei kann Wasser in geringen Mengen über Türverkleidungen etc. laufen, was aber wieder rückstandlos trocknet. In seltenen Fällen bleiben Wasserränder zurück, diese lassen sich aber später mit einem feuchten Tuch leicht ausreiben.
Bringen Sie bitte ein sauberes Fahrzeug mit (innen und außen). Von Innen bitte im Fond aussaugen und von außen frisch waschen. Sie brauchen die Scheiben nicht von innen zu reinigen. Sollten Sie alte Kleberreste o.ä. auf den Scheiben haben, so teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit. Das Entfernen alter Folie oder der Kleberreste ist mit Zusatzkosten verbunden. Entfernen Sie bitte Kindersitze etc. von den Rückbänken und halten Sie den Kofferraum frei. Bei Limousinen entfernen Sie bitte unbedingt zuvor die hinteren Kopfstützen oder klappen diese ein. Hierbei reinigen Sie bitte gründlich die Hutablage.
Bei Transportern bitte die Sitze umklappen und keine Baumaterialien etc. im Fahrzeug lassen, die den Arbeitsablauf behindern könnten. Bitte erledigen Sie diese Vorarbeiten schon vor der Abgabe. Der größte Feind bei einer Autoscheibentönung ist der Staub und der Dreck. Wenn sich im Wageninneren zu viel Dreck oder Staub befindet, könnte dieser aufgewirbelt und von der Tönungsfolie antistatisch angezogen werden. Man kann hier schon von Feinstaub reden, der gar nicht sichtbar ist, aber hinterher unter der Folie wieder zum Vorschein kommt. Unsere Preise beinhalten keine extra Reinigung, außer natürlich der zu tönenden Scheiben. Selbstverständlich können Sie dieses zusätzlich in Auftrag geben. Sollten Hunde o.ä. im Auto mitfahren, entfernen Sie bitte GRÜNDLICH alle Haare, besonders an den Scheibenrändern und am Dachhimmel.
Beobachten Sie Ihre Tönung in den ersten Tagen genau und beachten Sie bitte, dass sich evtl. Wasserbläschen am Rand, aufgrund von Restfeuchtigkeit bilden, können Sie diese auch selbst gelegentlich mit dem Finger/ Rakel nach außen wegdrücken. Wenn sich aber Blasen außerhalb des Randes bilden, kommen Sie bitte umgehend vorbei. Eine Korrektur im getrockneten Zustand ist nicht mehr möglich und es besteht kein Garantieanspruch. Die Folie benötigt je nach Witterung ca.1-4 Wochen zum Austrocknen (je kälter umso länger). Benutzen Sie in diesem Zeitraum keine Heckscheibenheizung und öffnen Sie keine getönten verstellbaren Fenster.
Es kann vorkommen, dass nach der Tönung Kratzer etc. auf der Außenseite sichtbar werden. Diese Kratzer waren vorher nur schwer sichtbar. Für den Innenbereich benutzen wir ausschließlich spezielle Werkzeuge, die keine Kratzer verursachen können. Evtl. zurückbleibende Wasserränder von der Montageflüssigkeit an den Türverkleidungen oder an anderen Stellen, können später mit einem feuchten Tuch leicht ausgerieben werden.
Für Wertgegenstände, die sich im Fahrzeug befinden übernehmen wir keine Haftung.
Folien mit Struktur in ihrer Beschaffenheit (z. B. Carbonstruktur) können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen Verklebungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind Produktionsbedingt und stellen keine Mängel dar.
Von der Optik ist die Folierung eines Fahrzeugs kaum von einer Lackierung zu unterscheiden, ist aber einer Lackierung nicht gleichzusetzen. Folien sind in ihrer Eigenschaft dennoch anders als Lacke. Evtl. auftretende Faltenbildungen, die bei extremen Rundungen von Teilen entstehen können, werden so eingearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge fallen, sind aber meist unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Beklebungen von Flächen, die die Folienbreiten übersteigen, können eine Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen. In starken Vertiefungen, hauptsächlich bei Stoßstangen, lässt es sich oft nicht vermeiden mit Überlappungen zu arbeiten, um eine Überdehnung der Folie zu verhindern und einem Abläsen der Folie entgegenzuwirken. In Bereichen, in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist kann es zu Dehnungsstreifen oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und ist kein Reklamationsgrund.
Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen Begutachtungstermin in unserer Werkstatt. Kleinere
Mängel können dann zeitnah und nach Absprache korrigiert werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung.
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet.
Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Auslieferung. Der Rechnungsbetrag ist nach spätestens 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, muss er mit Mahngebühren und weiteren rechtlichen Schritten rechnen. Vor Bezahlung der Offenen Rechnung ist Phönix Folientechnik UG nicht verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.
Stand: Juli 2024
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Klepperstr. 18 A
83026 Rosenheim